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   BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06   

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https://dejure.org/2006,8495
BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06 (https://dejure.org/2006,8495)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - 5 StR 8/06 (https://dejure.org/2006,8495)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06 (https://dejure.org/2006,8495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen fehlender Krankheitseinsicht und resultierender Gefährlichkeit; Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit wegen schwerer Persönlichkeitsstörung; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 49; ; StGB § 63; ; StGB § 223; ; StGB § 224

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 63
    Verminderte Einsichtsfähigkeit und Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 StGB Einsichtsfähigkeit 2, 3, 4, 5, 6; BGH NStZ-RR 2004, 38).

    In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 26 f.).

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 StGB Einsichtsfähigkeit 2, 3, 4, 5, 6; BGH NStZ-RR 2004, 38).

    In einem solchen Fall ist auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zulässig (BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 26 f.).

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94

    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06
    Kann ihm die infolge verminderter Einsichtsfähigkeit fehlende Unrechtsein sicht dagegen nicht zum Vorwurf gemacht werden, so greift § 20 StGB ein mit der Folge, dass eine Bestrafung ausscheidet (vgl. BGHSt 40, 341, 349).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 StGB Einsichtsfähigkeit 2, 3, 4, 5, 6; BGH NStZ-RR 2004, 38).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

    Der Täter, der trotz generell verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht in das Unrecht seiner Tat gehabt hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert ist - voll schuldfähig (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 220/11

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung

    Aufgrund der vorliegenden Wertungsfehler bedurfte es keiner Aufhebung der Feststellungen (vgl. indes zu der den Angeklagten nicht beschwerenden Behandlung des § 21 StGB: BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06).
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